Ihre persönliche Psychologin in Salzburg - Hallein

Ablauf & Setting
Klinischer Psychologe in Salzburg - Hallein
Wie nehme ich Kontakt auf? Was ist ein psychologisches Erstgespräch?
Was wird dort besprochen? Wie sieht es mit Verschwiegenheit aus? Kassenzuschuss für psychologische Therapie?

Ihre persönliche Psychologin in Salzburg - Hallein
Das psychologische Erstgespräch
Der erste Schritt zur Unterstützung ist ein psychologisches Erstgespräch.
Dieses findet in meiner Praxis in Hallein bei Salzburg statt. In dieser ruhigen und vertrauensvollen Umgebung nehmen wir uns die Zeit einander kennenzulernen und Sie können mir in Ruhe von Ihrem Anliegen erzählen.
Außerdem klären wir gemeinsam, wie die klinisch-psychologische Therapie ablaufen kann, welche Form der Unterstützung für Sie passend ist und welche Fragen Sie zum Prozess stellen möchten.
Sie erreichen mich telefonisch unter 0676 – 477 22 64 oder über mein Kontaktformular. Sollte ich einmal nicht gleich erreichbar sein, melde ich mich sobald es mir möglich ist - meist innerhalb von zwei Tagen - verlässlich zurück.
Ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und gemeinsam einen Raum zu schaffen, in dem Sie sich verstanden, sicher und gestärkt fühlen können.

Verschwiegenheit
Ich biete Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen (Beziehungs-) Raum: Themen und Inhalte der psychologischen Beratung und Therapie unterliegen der Verschwiegenheit. Auch das PsychologInnengesetz schützt die Beziehung zwischen Klient/ Klientin und Psychologe/Psychologin, indem die Verschwiegenheitspflicht gesetzlich verankert ist.
Rahmenbedingungen und Kosten
einer psychologischen Behandlung
Klinischer Psychologe in Salzburg - Hallein
Unsere gemeinsamen Gesprächstermine finden in meiner gemütlichen Praxis in Hallein nahe Salzburg Stadt statt.
Erstgespräch (à 50 min) .... 110 €
Einzelsetting (à 50 min) .... 110 €
Klinisch-psychologische Therapie kann als reine Privatleistung oder mittels Teilrückerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgen.
Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung:
ÖGK : € 33,70 Zuschuss*
€ 76,30 Selbstbehalt
SVS : € 45,00 Zuschuss
€ 65,00 Selbstbehalt
BVAEB: € 48,80 Zuschuss
€ 61,20 Selbstbehalt
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite Kassenzuschuss.
Angaben verstehen sich ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Bitte nehmen Sie hierzu direkt Kontakt mit ihrer Krankenkasse auf.
*ab 60 Minuten

Schriftlich in
Kontakt treten

