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Sonnenaufgang über dem Weizenfeld

Ablauf & Setting
Psychologische Beratung und Therapie
Salzburg Stadt und Hallein

Wie nehme ich Kontakt auf?  Was ist ein Erstgespräch?

Was wird dort besprochen? Wie sieht es mit Verschwiegenheit aus?

Psychologin Beatrice Ammer, MSc in Salzburg Stadt und Hallein im Tennengau, nahe Pongau

Ihre persönliche Psychologin in Salzburg und Hallein

Das psychologische Erstgespräch

Anfangs vereinbaren wir einen ersten gemeinsamen Termin.

Dieser wird im psychologischen Setting auch Erstgespräch genannt.

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Hierzu können Sie mich anrufen (0676 - 477 22 64) oder

über mein Kontaktformular kontaktieren.

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Sollte ich nicht gleich erreichbar sein, bemühe ich

mich um einen Rückruf innerhalb von 48 Stunden.

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Im Zuge des Erstgesprächs lernen wir uns erstmals persönlich gegenseitig kennen, besprechen Ihr Anliegen und gehen auf alle Fragen ein, die Sie zur Behandlung (Therapie) und einem möglichen weiteren Ablauf haben.

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Sonnenaufgang über dem Weizenfeld

Verschwiegenheit


Ich biete Ihnen einen geschützten und vertrauensvollen (Beziehungs-) Raum: Themen und Inhalte der psychologischen Beratung und Therapie unterliegen der Verschwiegenheit. Auch das PsychologInnengesetz schützt die Beziehung zwischen Klient*in und Psycholog*in, indem die Verschwiegenheitspflicht gesetzlich verankert ist.


Rahmenbedingungen und Kosten
einer psychologischen Behandlung


 

Das Setting

Unsere gemeinsamen Gesprächstermine können in meiner gemütlichen Praxis in Salzburg Stadt oder in Hallein im Tennengau statt.

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Erstgespräch (à 50 min) .... 100 €
Einzelsetting (à 50 min) .... 100 €

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Für das Erstgespräch nehmen Sie bitte den Honorarbetrag in Bar mit.

 

Klinisch-psychologische Therapie kann als reine Privatleistung oder mittels Teilrückerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgen.

 

Sie können per Antrag bei Ihrer Krankenkasse von 33,70 bis 46,60 Euro pro Stunde rückerstattet bekommen. Nähere Informationen finden Sie weiter unten.

Psychologische Praxis in Hallein bei Salzburg, Beatrice Ammer, MSc -Klinische Psychologin
Weizenfeld


Kostenrückerstattung einer
klinisch-psychologischen Behandlung


 

Finanzielle Unterstützung

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Diagnose (zum Beispiel einer depressiven Episode) können Sie einen Teil der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung rückerstattet bekommen.

 

Kassenzuschüsse pro Einzelsitzung:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) € 33,70

Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) € 45,00

Vers. öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) € 46,60

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Sollten Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, können Sie dort zusätzlich um Kostenrückerstattung ansuchen.

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Für das Erstgespräch benötigen Sie noch keine Arztbestätigung.

Diese muss bei Interesse an einer Teilrefundierung erst vor der

zweiten Sitzung eingebracht werden.

Wenden Sie sich hierzu an Ihren Arzt des Vertrauens (z.B. Hausarzt).

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Eine detaillierte Information zu der vollen Antragsstellung finden Sie weiter unten.

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Eine Teilrückvergütung kann immer nur durch Sie als Klient*in beantragt werden. Sollten Sie keine Teilrückvergütung durch die Krankenkassen

wünschen , ergeht somit auch von meiner Seite keine Information an eine Krankenkasse.

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Schritte & Ablauf einer
A
ntragsstellung

 

Finanzielle Unterstützung

Die Schritte der Antragstellung auf Kostenzuschuss sind von den einzelnen Krankenkassen und Bundesländern unterschiedlich geregelt. Bei Interesse an einem Kostenzuschuss informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

 

Üblicherweise sind folgende Schritte zu beachten:

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  • Vor Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Therapie spätestens aber vor der 2. Therapiesitzung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt (= behandelnder Arzt) eine „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer klinisch-psychologischen Behandlung“.

  • Falls Sie noch keine klinisch-psychologische Behandlung in Anspruch genommen haben, gewährt die Krankenkasse einen Kostenzuschuss für die ersten 10 Therapie-Sitzungen. Schicken Sie hierfür die „Bestätigung der ärztlichen Untersuchung“ gemeinsam mit den Honorarnoten aus den Therapie-Sitzungen und Ihrem Überweisungsbeleg an Ihre Krankenkasse.

  • Bei einer klinisch-psychologischen Krankenbehandlung über 10 Stunden hinaus muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme von klinisch-psychologischer Behandlung“ gestellt werden. Das Antragsformular können Sie sich selbst zu Beginn der Therapie besorgen und wird von mir, als Ihre behandelnde klinische Psychologin, ausgefüllt. Dieser Antrag muss von Ihnen rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vor der 11. Stunde) gestellt werden. Die Kosten für eine klinisch-psychologische Krankenbehandlung werden ab der 11. Sitzung nur dann übernommen, wenn die Kasse auf Grund dieses Antrags die grundsätzliche Weitergewährung der Kostenübernahme (Bewilligung) zugesagt hat. Mittels einem solchen Antrag können einmalig maximal 50 klinisch-psychologische Behandlungs-Sitzungen bewilligt werden.

  • Im Falle einer längeren Krankenbehandlung ist vor Ablauf der beantragten Sitzungen rechtzeitig ein neuer Antrag auf Kostenzuschuss zu stellen.

Weizenfeld
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Antworten auf häufig gestellte Fragen
Psychologe / Klinisch-psychologische Behandlung/ Therapie / Psychotherapeut / Psychotherapie /
Psychiater / Therapiebeginn & -ende

Zusätzlich hierzu

Häufig gestellte Fragen zum Therapieprozess finden Sie zudem in meinen FAQs.

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